Beitragsordnung „colorido“ e.V.
Die Beitragsordnung wurde am 12.12.2017 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen und am 26.10.2018 von der Mitgliederversammlung geändert:
§ 1 Höhe der Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 60,- Euro.
Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 100,- EUR.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.
§ 2 Ermäßigung
Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Empfänger von Sozialleistungen wird nach Vorlage geeigneter Nachweise ein ermäßigter jährlicher Mitgliedsbeitrag von 24,- Euro erhoben.
Für Ehe- und Lebenspartner wird ein Familienbeitrag erhoben. Ein Partner zahlt den vollen Beitrag. Der zweite Partner zahlt die Hälfte des Beitrages des Partners.
§ 3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 15. März des laufenden Jahres, bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
Der Vorstand kann ein Mitglied auf Antrag beitragsfrei stellen.
§ 4 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der
Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer
anzugeben.
- Die Überweisung hat auf das Vereinskonto zu erfolgen.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister geleistet werden.
§ 5 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.