Rechte Sticker, Graffiti & Co.

/ Aufmucken, Mitteilungen

Wir haben uns bereits mehrfach in diesem Jahr zu Wort gemeldet und Anzeigen bei der Polizei erstattet, u. a.:

  • Beschmieren der Paul Dittmann Gedenkplatte am Oberen Bahnhof, das „Nie“ in „Nie wieder Faschismus!“ wurde durchgestrichen (April 2023)
  • Beschmieren des Wandbilds an der Kita am Rähnisberg mit einem Hakenkreuz und weiterer Symbolik, u. a. (Juli 2023)
  • acht große Graffiti im Bereich Oberer Bahnhof, darunter sieben große Hakenkreuze – das größte 1 x 0,80 m (September 2003)

Recht(sextrem)e Graffiti und Sticker von Kleinstparteien und Vereinigungen wie „III. Weg“, Balaclava Graphics und aus dem Versandhandel von Neonazi Tommy Frenck durchziehen das Stadtbild.

Ende September erstatteten wir Anzeige wegen eines Hakenkreuzes an der viel befahrenen Friedensstraße (Höhe Hausnr. 10) und setzten Anfang Oktober die Stadtverwaltung hierüber in Kenntnis. Anfang November forderten wir die Stadt Plauen nochmals auf, dieses unverzüglich zu entfernen, da wir ansonsten eine Anzeige nach § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gegen die Stadt aufnehmen lassen würden. Dazu kam es dann nicht, da das Hakenkreuz von unbekannt mit schwarzer Farbe unkenntlich gemacht wurde, es wurde uns über das Wochenende ein entsprechendes Foto zugesandt.

Da der mdr Artikel vom 09.11.2023 teils andere Eindrücke erweckt, als wir auf Nachfrage mitteilten; folgende Stellungnahme.

Verein prangert an: Stadt Plauen ließ ein Hakenkreuz zu spät übermalen | MDR.DE

  • Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist kein Kavaliersdelikt! § 86a StGB stellt verschiedene Formen des Verwendens und Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger (und terroristischer) Parteien oder Vereinigungen unter Strafe. Diese Handlungen gelten nach dem Strafgesetzbuch als Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Eine Verbreitung im strafrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn man einen Inhalt einem größeren, für sich selbst nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich macht. § 86a StGB sieht für den Tatbestand eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Ein Hakenkreuz ist keine Schmiererei und ist anzuzeigen. Die Stadt hat die Pflicht dieses auf öffentlichen Flächen zu entfernen, Kenntnis kann sie hier durch die Polizeimeldungen erlangen.
  • Wir zeigen solche Vorfälle an, sobald wir Kenntnis erlangen; setzen teilweise die Stadt darüber in Kenntnis und fordern die Menschen in Plauen und im Vogtland auf, das ebenso zu halten. Vier Wochen halten wir für nicht angemessen. Das war nicht der erste Fall in dem das so lange dauert. Hintergrund ist eine Normalisierung, die durch solche Symbole im öffentlichen Raum stattfindet. Gleiches gilt für entsprechende Kommunikation im Netz, auf Demonstrationen, durch Parteien wie eine AfD und andere antidemokratische Gruppen und Vorfälle.
  • Unser Verein befasst sich nicht nur mit faschistischen Symbolen im öffentlichen Raum, sondern vielmehr mit rechten und antidemokratischen Entwicklungen, die solchen Symbolen zugrundeliegen.
  • Um zu erkennen welche Gründe, Tragweite und Auswirkungen solche Phänomene und Entwicklungen haben, muss man dieses in der Gesamtheit bewerten, aktiv beobachten, vorbeugen und Abhilfe schaffen. Dies sehen wir in Plauen nicht gegeben.
  • Wir standen und stehen zur Unterstützung gern zur Verfügung.
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