Skip to content Skip to sidebar Skip to footer

Grüne Himbeere

Manchmal hofft man ja einfach nur, dass sich die Presse verschrieben hat.

Was soll das denn nun wieder. Nur die Plauener Obdachlosen dürfen unterkommen?

Und die Obdachlose/der Obdachlose aus Klingenthal oder gar aus Dresden?

Der muss draußen bleiben. Gibt es dann so Schilder an der Tür wie für Hunde?

Haben wir was falsch verstanden?

Da muss man glatt dem Herrgott sagen, er soll das auch einführen: „Herr Kämpf, du kummst hier net rei!“

Wir wissen nicht was hier falsch läuft, aber ein bisschen mehr Mitgefühl stände ganz gut.

Schon mal nachts im Oberen Bahnhof gewesen, da hat sogar die Polizei mehr Empathie für Obdachlose.

Das sind Menschen, die sind auch durch die verfehlte Politik z. B. der CDU in diese Schieflage geraten.

Bevor wir jetzt die nächste Himbeere auspacken, werden wir diese jetzt entwerfen, damit wir sie dann in Bildform in die einzelnen Amtsstuben schicken können.

Zur Erinnerung an – das ist einfach doof gelaufen.

ERGÄNZUNG nach Hinweis eines aufmerksamen Lesers:

Laut der Katholischen Bundesarbeitgemeinschaft Wohnungslosenhilfe haben Wohnunglose Menschen ein Recht darauf, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, mit einer Notunterkunft nach Ordnungsrecht versorgt zu werden. Dabei ist es unerheblich, wie lange sich die Betroffenen bereits in der Kommune aufhalten. Regelungen die eine Mindestaufenthaltsdauer in einer Kommune vorsehen sind nicht rechtens. In der Praxis erfüllten Kommunen diese Pflichtaufgabe oft nicht oder nur unzureichend. Sie missachten dabei nicht nur fundamentale Grund- und Menschenrechte der betroffenen Obdachlosen, sondern verstoßen auch gegen grundlegende Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften. Deswegen hat die BAG ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rechtslage nochmals eindeutig darlegt“

WOHNEN IST MENSCHENRECHT!

Recht auf Unterbringung (kagw.de)

Auszüge Freie Presse Plauen 26.09.2024

Plauen, 28. September 2024